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Richtlinie für die Bewertung und Sanierung PCB-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden

- PCB-Richtlinie NRW -
RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen v. 3.7.1996 - II B 4-476.101


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1 Die Abschnitte 1, 2, 3, 4.1, 4.2 und 5 der Richtlinie für die Bewertung und Sanierung PCB-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden (PCB-Richtlinie NRW) - Fassung Juni 1996 - werden hiermit nach § 3 Abs. 3 der Landesbauordnung (BauO NW) als Technische Baubestimmung bauaufsichtlich eingeführt.

2 Bei Anwendung der PCB-Richtlinie NRW, Fassung Juni 1996, ist folgendes zu beachten:

2.1 In bestehenden Gebäuden können polychlorierte Biphenyle (PCB) von belasteten Baustoffen und Bauteilen in die Atemluft freigesetzt werden und beim Menschen Gesundheitsschädigungen auslösen. Die Verantwortung für die Durchführung der erforderlichen Untersuchungen und Sanierungsmaßnahmen obliegt den jeweiligen Eigentümern bzw. Verfügungsberechtigten der betroffenen Gebäude.

2.2 Das Sanierungsergebnis ist durch Messungen gemäß Abschnitt 5 der Richtlinie festzustellen und zu dokumentieren.

2.3 Sollen bauliche Anlagen abgebrochen werden, die PCB-haltige Produkte enthalten, so sind diese Produkte vor Beginn der Abbrucharbeiten aus der baulichen Anlage zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen.


 

Einleitung

1.

Geltungsbereich

2.

Mitgeltende Regelungen

3.

Bewertung und Überprüfung der PCB-Belastung

 

3.1

Bewertung

 

3.2

Überprüfung

4.

Empfehlungen für die Sanierung

 

4.1

Grundsätze

 

4.2

Sanierung

 

 

4.2.1

Übersicht

 

 

4.2.2

Sanierungsverfahren

 

 

4.2.3

Reinigung

 

4.3

Schutzmaßnahmen bei der Sanierung

 

 

4.3.1

Grenzwerte, Einstufung, Kennzeichnung

 

 

4.3.2

Arbeitsschutzvorschriften

 

 

4.3.3

Organisatorische Schutzmaßnahmen

 

 

4.3.4

Technische Schutzmaßnahmen

 

 

4.3.5

Hygienische Schutzmaßnahmen

 

 

4.3.6

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

 

4.4

Abfall- und Abwasserentsorgung

 

 

4.4.1

Gesetzliche Bestimmungen zur Entsorgung

 

 

4.4.2

Zuordnung zu Entsorgungswegen

 

 

4.4.3

Getrennthaltung und Kennzeichnung

 

 

4.4.4

Einsammeln und Befördern

 

 

4.4.5

Verbleib des Abwassers

5.

Erfolgskontrolle

 

5.1

Allgemeines

 

5.2

Meßstrategie

 

 

5.2.1

Messung

 

 

5.2.2

Meßbedingungen

 

5.3

Beurteilung der raumlufthygienischen Situation

 

5.4

Anforderungen an die Stellen und Einrichtungen, die Messungen durchführen

 

Anhang 1

Übersicht über einschlägige Gesetze,
Verordnungen und technische Regelwerke

Anhang 2

Empfehlungen für die analytische Bestimmung

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