mtm ingenieurgemeinschaft GmbH |
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planen und bauen im bestand umweltberatung gefahrstoffe |
Berufsgenossenschaftliche Regeln - Kontaminierte Bereiche |
BGR 128 - Richtlinie "Kontaminierte Bereiche" (bisher ZH 1/183) |
9. |
9.1 |
Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen die Arbeitsplätze in Abhängigkeit von den Untersuchungsergebnissen nach Abschnitt 8 messtechnisch dahingehend überwacht werden, ob die Versicherten durch |
• | Sauerstoffmangel, |
• | explosionsfähige Atmosphäre, |
• | gesundheitsgefährliche Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube oder |
• | gesundheitsgefährliche Flüssigkeiten |
Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind. Zu diesem Zweck ist eine der Sachlage angepasste Messtechnik einzusetzen. Art und Umfang der Messungen sind vor Beginn der Arbeiten mit dem Auftraggeber unter Beteiligung der Berufsgenossenschaft und anderer Fach- und Aufsichtsbehörden abzustimmen. Die Messergebnisse sind schriftlich festzuhalten und aufzubewahren. |
Angaben über Grenzwerte geben z.B. folgende Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS): |
TRGS 900 | Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz; Luftgrenzwerte |
TRGS 903 | Biologische Arbeitsstofftoleranzwerte; BAT-Werte |
TRGS 905 | Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe |
TRGS 907 | Verzeichnis sensibilisierender Stoffe |
TRGS 102 | Technische Richtkonzentrationen (TRK) für gefährliche Stoffe |
TRGS 150 | Unmittelbarer Hautkontakt mit Gefahrstoffen |
sowie ferner | |
BGR 104 | Explosionsschutz-Regeln - (EX-RL) für das Brand- und Explosionsverhalten. (bisherige ZH 1/10) |
Messtechnische Verfahren und Bewertung siehe Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), insbesondere: | |
TRGS 402 | Ermittlung und Beurteilung der Konzentrationen gefährlicher Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen |
TRGS 403 | Bewertung von Stoffgemischen in der Luft am Arbeitsplatz |
Voraussetzung für die Anwendung der Verfahren nach den Technischen Regeln TRGS 402 und TRGS 403 sind: | |
• | Die Gefahrstoffsituation (Exposition) wird durch Schichtmittelwert typisch messtechnisch erfasst, |
• | die Gefahrstoffsituation (Exposition) an der Arbeitsstelle bleibt im Wesentlichen gleich bzw. ändert sich langfristig nur wenig, |
• | die Betriebszustände an der Arbeitsstelle wiederholen sich regelmäßig. |
Sind die Voraussetzungen für die Anwendung der Technischen Regeln TRGS 402 und TRGS 403 bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen nicht gegeben, ist nach Abschnitt 9.2 zu verfahren; siehe Abschnitt 5 der TRGS 402. |
9.2 |
Nichtanwendbarkeit messtechnischer Überwachung und Beurteilung |
Ist eine messtechnische Überwachung und Beurteilung der Arbeitsplätze nach Abschnitt 9.1 nicht sinnvoll anwendbar, weil die Gefahrstoffsituation und die Expositionsbedingungen sich aufgrund wechselnder Betriebszustände ständig verändern, sind die denkbar ungünstigsten Gefahrstoffbelastungen und dementsprechenden Gesundheitsgefährdungen anzunehmen. In diesem Falle ist technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen der Vorrang vor der Anwendung persönlicher Schutzausrüstungen zu geben. Dabei ist die Exposition der Versicherten durch Gefahrstoffe so gering wie möglich zu halten. Dieser Fall ist z.B. dann gegeben, wenn die Voraussetzungen zur Ermittlung und Beurteilung gefährlicher Stoffe in der Luft bzw. die Beurteilung von Stoffgemischen in der Luft an den Arbeitsplätzen nach den Technischen Regeln TRGS 402 und TRGS 403 nicht vorliegen; siehe Abschnitt 5 der TRGS 402. Vorrang technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen siehe auch Abschnitt 11.1. |
9.3 |
Die zur Feststellung explosionsfähiger Atmosphäre verwendeten Messgeräte müssen von einer anerkannten Prüfstelle für geeignet befunden sein. Anerkannte Prüfstellen sind z.B |
• | Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), |
• | Physikalische-Technische Bundesanstalt (PTB), |
• | Deutsche Montan-Technologie-Gesellschaft (DMT), |
Siehe auch Abschnitt 3.3 |
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